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   OLG Stuttgart, 10.09.2002 - 8 WF 26/2002, 8 WF 26/02   

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https://dejure.org/2002,8803
OLG Stuttgart, 10.09.2002 - 8 WF 26/2002, 8 WF 26/02 (https://dejure.org/2002,8803)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.09.2002 - 8 WF 26/2002, 8 WF 26/02 (https://dejure.org/2002,8803)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. September 2002 - 8 WF 26/2002, 8 WF 26/02 (https://dejure.org/2002,8803)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umgangsrecht eines leiblichen Vaters mit seinem nichtehelichen Sohn; Übernahme einer Verfahrenspflegschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umgangsrecht eines leiblichen Vaters mit seinem nichtehelichen Sohn; Übernahme einer Verfahrenspflegschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 322
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 26.04.2006 - 1 WF 263/05

    Verfahrenspfleger für das minderjährige Kind: Umfang der vergütungsfähigen

    Insoweit ist vielmehr im Einzelfall entscheidend, ob die Gespräche mit Jugendamt, Kindergarten und Schule zur Erklärung und Bewertung der Äußerungen und Willensbekundungen des Kindes erforderlich sind, um dessen Wünsche und Interessen gegenüber dem Gericht zutreffend darstellen zu können (ebenso: OLG Naumburg, FamRZ 2001, S. 170 f.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, S. 1166; OLG Stuttgart, FamRZ 2003, S. 322 f.).

    Insoweit ist vielmehr im Einzelfall entscheidend, ob die Gespräche mit Jugendamt, Kindergarten und Schule zur Erklärung und Bewertung der Äußerungen und Willensbekundungen des Kindes erforderlich sind, um dessen Wünsche und Interessen gegenüber dem Gericht zutreffend darstellen zu können (ebenso: OLG Naumburg, FamRZ 2001, S. 170 f.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, S. 1166; OLG Stuttgart, FamRZ 2003, S. 322 f.; vgl. auch § 166 des Referentenentwurfs des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Stand: 14.2.2006, der in § 166 Abs. 4 Satz 3 "klarstellend" vorsieht, wie es in der Begründung heißt, S. 501, dass der Verfahrenspfleger zur Erfüllung seiner Aufgaben auch Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes führen kann).

  • OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 9 WF 215/03

    Vergütung des Verfahrenspflegers für ein minderjähriges Kind

    Kontakte mit den übrigen Verfahrensbeteiligten, wie z.B. Telefonate oder Gespräche mit den Eltern und anderen Bezugspersonen (Pflegeeltern) sowie Erzieherinnen, Ärzten und dem Jugendamt, werden vom Aufgabenkreis des Verfahrenspflegers nur erfasst, sofern erst durch sie, zusammen mit den sonst zu ermittelnden Tatsachen, eine Klärung einer Aussage des Kindes oder zu den für die Sorgerechtsentscheidung bedeutsamen Gesichtspunkten möglich ist, die allein aufgrund der Ausforschung des Kindes nicht zu gewinnen wären (OLG Stuttgart, FamRZ 2003, 322; OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 1660, 1661).
  • OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 W 27/03

    Die Kosten für einen erhöhten Aufwand des Verfahrenspflegers sind jedenfalls dann

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den beigefügten, zur Veröffentlichung bestimmten Senatsbeschluss vom 29.10.2002 (Az. 8 WF 20/2002) sowie auf den (den Beteiligten bekannten) Beschluss vom 10.9.2002 (8 WF 26/2002) Bezug genommen.
  • OLG Koblenz, 23.07.2003 - 9 WF 532/03

    Umfang und Geltendmachung der Vergütung eines Verfahrenspflegers, wenn der

    Er hat auch keine sonstigen pflegerischen Aufgaben für das Kind wahrzunehmen wie zum Beispiel Begleitung zu Umgangskontakten (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2003, 167; OLG Stuttgart FamRZ 2003, 322).
  • OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 W 29/03

    Verfahrenspflegervergütung

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den beigefügten, zur Veröffentlichung bestimmten Senatsbeschluss vom 29.10.2002 (Az. 8 WF 20/2002) sowie auf den (den Beteiligten bekannten) Beschluss vom 10.9.2002 (8 WF 26/2002) Bezug genommen.
  • OLG Brandenburg, 05.06.2008 - 10 WF 1/08

    Vergütung und Auslagen eines Verfahrenspflegers im Familienrechtsstreit; Grenzen

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  • OLG Frankfurt, 17.04.2008 - 1 WF 68/08

    Verfahrenspfleger für das minderjährige Kind: Anfechtbarkeit der Bestellung und

    Insoweit ist vom Einzelfall abhängig, welche weiteren Gespräche zur Klärung und Bewertung der Äußerungen und Willensbekundungen des Kindes erforderlich sind, um dessen Wünsche und Interessen gegenüber dem Gericht zutreffend darstellen zu können (ebenso: OLG Naumburg, FamRZ 2001, S. 170 f.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, S. 1166; OLG Stuttgart, FamRZ 2003, S. 322 f.; vgl. auch § 166 des Referentenentwurfs des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit , der in § 166 Abs. 4 Satz 3 "klarstellend" vorsieht, wie es in der Begründung heißt , dass der Verfahrenspfleger zur Erfüllung seiner Aufgaben auch Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes führen kann).
  • OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 W 28/03

    Verfahrenspflegervergütung

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den beigefügten, zur Veröffentlichung bestimmten Senatsbeschluss vom 29.10.2002 (Az. 8 WF 20/2002) sowie auf den (den Beteiligten bekannten) Beschluss vom 10.9.2002 (8 WF 26/2002) Bezug genommen.
  • OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 25/04

    Klärung einer Aussage des Kindes unter den für die Sorgerechtsentscheidung

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  • OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 WF 27/02

    Verfahrenspflegervergütung im Umgangsrechtsverfahren: Vergütungsfähigkeit der

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den beigefügten, zur Veröffentlichung bestimmten Senatsbeschluss vom 29.10.2002 (Az. 8 WF 20/2002) sowie auf den (den Beteiligten bekannten) Beschluss vom 10.9.2002 (8 WF 26/2002) Bezug genommen.
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